Die Abgasuntersuchung ist seit April 2006 auch für Motorräder und Roller Pflicht. Es werden alle Fahrzeuge, ob 2- oder 4-Takt-Krafträder, mit mehr als 50cm³ und die eine amtliche Kennzeichenpflicht haben, geprüft. Stichtag ist das Baujahr 01.01.1989. Dabei wird in Krafträder ohne Katalysator und mit Katalysator unterschieden.
Bei der AUK werden Motortemperatur, Motordrehzahl und der Kohlenmonoxidgehalt (CO) im Abgas gemessen. Des Weiteren wird festgestellt, ob die Gemischaufbereitung und die Abgasanlage den homologierten Bauteilen entsprechen und ob sie sich im einwandfreien Zustand befinden.
Bei Krafträdern ohne bzw. mit ungeregeltem Katalysator wird der CO-Wert bei Leerlaufdrehzahl ermittelt. Wenn der Hersteller keinen anderen Wert vorschreibt, dürfen max. 4,5 Volumenprozent Kohlenmonoxid erreicht werden.
Bei Krafträdern mit geregeltem Katalysator wird der CO-Wert bei erhöhter Leerlaufdrehzahl (ca. 2000 1/min) gemessen. Wenn der Hersteller keinen anderen AUK-Wert vorgegeben hat, dürfen max. 0,3 Volumenprozent CO erreicht werden.
Im Zuge der Hauptuntersuchung wird die Abgasuntersuchung durchgeführt, da sie Bestandteil der Hauptuntersuchung ist.
Termine nach Absprache. Ruft uns an unter 02306-50042 oder kommt einfach bei uns vorbei.